Haus- und Badeordnung

1. Verbindlichkeit und Zweck
Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste des Badezentrums Gliesmarode, einschließlich der Parkflächen, Gastronomie und der Außenflächen. Mit dem Betreten des Schwimmbads und der Lösung eines Eintritts mit der Aushändigung des Mediums, erkennt jeder Besucher die Haus- und Badeordnung an.


DIE BADEORDNUNG DIENT DER SICHERHEIT, ORDNUNG UND SAUBERKEIT IM BAD UND DAMIT ALLEN BADEGÄSTEN.


DIE BENUTZUNG DES BADES ERFORDERT VON ALLEN GEGENSEITIGE RÜCKSICHTNAHME. JEDER BADEGAST HAT SICH SO ZU VERHALTEN, DASS KEIN ANDERER IN SEINEM BADEVERGNÜGEN UNVERHÄLTNISMÄSSIG GESTÖRT, BELÄSTIGT ODER BEEINTRÄCHTIGT WIRD.


ZUR SICHERHEIT DER BADEGÄSTE WERDEN DIE SCHWIMMBECKEN VIDEOÜBERWACHT, ES FINDET JEDOCH KEINE AUFZEICHNUNG DER BILDER STATT.


2. Öffnung, Einlass, Eintritt
Die Öffnungszeiten des Schwimmbads werden von der Geschäftsführung festgesetzt und öffentlich in der Empfangshalle bekannt gegeben. Die Badezeiten richten sich nach den gelösten Tarifen. Bei Überschreiten ist ein entsprechender Betrag nachzuzahlen. Die Schließzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verlassens des Hauses. Die Badezeit im Schwimmbad und der Sauna endet 30 Minuten vor Schließung, d.h. zu diesem Zeitpunkt sind diese Bereiche zu verlassen.
Aus sicherheitstechnischen Gründen werden Bereiche des Badezentrums Gliesmarode teilweise kameraüberwacht. Die Aufzeichnungen können nur im Verdachtsfall von der Geschäftsleitung und der Polizei eingesehen werden. Diese dienen zur Sicherheit und zum Schutz des Eigentums der Gäste sowie das des Schwimmbads Gliesmarode. Zur weiteren Sicherheit unserer Badegäste werden die Schwimmbecken videoüberwacht, es findet jedoch keine Aufzeichnung der Bilder statt.


Die Geschäftsleitung kann die Benutzung und das Angebot des Badezentrums Gliesmarode ganz oder teilweise jederzeit einschränken (u.a. betriebliche Störungen, Sanierungen, Revision). Ansprüche gegen den Betreiber oder die Reduzierung des gelösten Eintrittstarifs sind aus diesem Grunde ausgeschlossen.
Sind Teile des Betriebes aufgrund von Foto- und Filmaufnahmen, Veranstaltungen, Kursen u.Ä. nicht zu benutzen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des Eintrittspreises.


Personen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung hilflos sind oder einer Aufsicht bedürfen, dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson das Badezentrum Gliesmarode besuchen. Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachts- oder Epilepsieanfällen, sowie bei Herz-Kreislauferkrankungen.


Nichtschwimmern und Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten & verantwortlichen Person, vorausgesetzt sie sind mindestens im Besitz des Deutschen Kinderschwimmabzeichens Bronze, gestattet.
Keinen Zutritt zum Badezentrum Gliesmarode haben Personen mit ansteckenden Krankheiten, Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder anstoßerregenden Krankheiten sowie Personen, die betrunken sind oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
Tiere dürfen nicht mitgenommen werden.


Gelöste Eintritte bzw. Wertgutscheine werden nicht zurückgenommen und können nur mit Absprache der Geschäftsleitung in Einzelfällen zurückerstattet werden.
Für Gutscheine, die verloren gegangen sind oder nicht eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet, noch Geld zurückerstattet. Eine doppelte Rabattierung jeder Art ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.


Jeder Badegast muss im Besitz eines erkennbaren Transponders sein, gelöste Transponder werden nicht zurückgenommen, für verlorene oder beschädigte Transponder, muss eine Gebühr entrichtet werden.


3. Baden, Verweilen
Mit dem Lösen eines Eintritts entsteht kein Anspruch auf die Teilnahme am kostenfreien Zusatzprogramm sowie einer Sitz- oder Liegemöglichkeit.
Das Reservieren von Sitz- und Liegeflächen mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen ist nicht gestattet. Falls Gegenstände zu diesem Zwecke dort abgestellt werden, dürfen diese vom Personal des Badezentrums Gliesmarode selbstständig oder nach Aufforderung durch Gäste entfernt werden. In ausgewiesenen Bereichen werden Gäste explizit auf das Abräumen von belegten Liegemöglichkeiten hingewiesen.


Attraktionen und Angebote (z.B. Rutschen, Spielgeräte, Saunen etc.) dürfen nur innerhalb der offiziellen Betriebszeiten genutzt werden. Hinweistafeln sowie Anordnungen des Personals sind unbedingt zu beachten.


Jeder Gast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das durch nass belastete Bodenflächen entsteht. Deshalb ist in den gesamten Gastbereichen besondere Vorsicht geboten und es sollten grundsätzlich außerhalb der Becken rutschfeste Badeschuhe getragen werden.
Über eine temporäre Nutzung von mitgebrachten Sport-, Spiel- oder Animationsgeräten (Bälle, Schnorchel etc.) entscheidet das Personal des Badezentrums Gliesmarode auf Grundlage der Besucherfrequenz.


Jeder Gast des Badezentrums Gliesmarode ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der Gastbereiche gründlich zu reinigen. Seife oder andere Körperreinigungsmittel und Cremes dürfen außerhalb der Duschanlagen nicht verwendet werden. Bürstenmassagen, Rasieren und Haare färben sind in der gesamten Anlage aus hygienischen Gründen nicht gestattet.


Lüftungsschächte an den Fensterfassaden sowie sämtliche Türen (insbesondere Notausgänge) dürfen nicht mit Liegen, Taschen, Handtüchern oder anderen Gegenständen belegt bzw. zugestellt werden.


Mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis aller Gäste ist im gesamten Bade- und Ruhebereich sowie insbesondere in den Saunen und in den Dampfbädern auf Ruhe zu achten.


Der Austausch von Zärtlichkeiten ist auf ein Minimum zu reduzieren; in den Badeanlagen (Saunakabinen, Dampfbädern, Whirlpools, Thermalwasserbecken etc.) und Liegebereichen ist dies ganz zu unterlassen. Intime Handlungen werden mit Hausverbot – ohne Erstattung bereits entrichteter Eintrittsgelder – und Strafanzeige geahndet.


Der Genuss von Alkohol ist auf ein vertretbares Maß beschränkt. Das Badezentrum Gliesmarode behält sich vor, den Ausschank von alkoholischen Getränken grundsätzlich und pro Gast zu begrenzen, sowie alkoholisierten Gästen den weiteren Konsum zu untersagen und diese bei Gefährdung oder Störung des Badebetriebes – ohne Rückerstattung in Anspruch genommener Leistungen und Eintrittsgelder – des Bades zu verweisen.


Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass sich kein anderer Gast durch ihn belästigt fühlt.


Das Rauchen ist nur in bestimmten Sektoren im Außenbereich des Schwimmbads erlaubt.


Speisen und Getränke aus den Restaurants dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Restaurantbereichen, auf den Terrassen, im Außenbereich oder an den Barbereichen verzehrt werden.


Das Mitbringen von eigenen Speisen ist nicht gestattet.


Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Fernsehgeräte oder andere Medien (z. B. Mobiltelefone) zu benutzen, die andere Gäste belästigen könnten. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen nicht in die Schwimmhalle und/oder in den textilfreien Bereich mitgenommen werden. Jegliche Form von Bild- und Videoaufnahmegeräten sind untersagt.


4. Saunieren
Der Zutritt in die Sauna ist erst ab einem Alter von 18 Jahren gestattet. Die Benutzung der Saunen im betrunkenen Zustand ist untersagt.
Die Sauna ist eine textilfreie Zone.


Vor dem Benutzen der Anlage hat sich der Gast gründlich zu reinigen und abzutrocknen.


In den Schwitzkammern ist ein ausreichend großes Liege- und Sitztuch unter den ganzen Körper (einschließlich der Füße) zu legen, um somit jegliche Verunreinigung der Bänke zu vermeiden.


Eigene Aufgussmittel dürfen nicht mitgebracht und in der Sauna angewendet werden.


Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie zum Beispiel höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Gast besondere Vorsicht.


Grundsätzlich dürfen nur gesunde Personen die Saunaangebote nutzen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich vorab einen Arzt zu konsultieren um mögliche Komplikationen auszuschließen.


Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Lüftungseinlässe, Saunaheizgeräte/- Öfen, Schutzgitter und Messfühler dürfen nicht mit Gegenständen/Handtüchern belegt werden (Brandgefahr!).


Die Benutzung von Glasgegenständen ist in der Sauna untersagt.


Mobiltelefone und Videoaufnahmegeräte, jegliche Form von Bild und Videoaufnahmegeräten sind untersagt Das Rauchen ist im gesamten Saunabereich streng verboten, dies gilt auch für den Außengarten. Das Reservieren von Saunabänken und Ruheliegen ist ebenfalls nicht gestattet.


5. Rutschen und Spielgeräte
Die Benutzung der Rutschen- und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Nutzung unter Alkoholeinfluss ist untersagt. Kinder bis 8 Jahre müssen bei den Rutschen stets von den Eltern oder einer geeigneten & verantwortlichen Person beaufsichtigt werden.


Die Regeln und Anweisungen auf Hinweistafeln am Rutschenanfang oder Spielgeräten sind bei Benutzung unbedingt zu beachten und einzuhalten.


Insbesondere ist zu beachten:
Der Aufgang zu den Rutschen ist mit besonderer Vorsicht und mit Rücksicht auf andere Badegäste zu benutzen. Das Rennen ist ausdrücklich untersagt!
Die Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden.
Die ausgehängten Sicherheitshinweise und die elektronischen Signalanlagen sind unbedingt zu beachten.
Der Rutschenauslauf ist nach dem Rutschen sofort zu verlassen.
Der Betreiber ist nicht verantwortlich für Beschädigungen an der Badebekleidung, die durch das Rutschen verursacht werden können.
Insbesondere sind verboten:
• jede andere Rutschposition als die jeweils vorgeschriebene.
• Halten im Rutschbereich.
• von unten in die Rutschen zu laufen.


6. Besondere Bestimmungen
Es ist nicht gestattet,
• zu rennen.
• den Barfußgang vor den Garderobenschränken, die Duschräume, sowie den gesamten Gastbereich mit Straßenschuhen zu betreten.
• Waffen oder Werkzeuge in die Anlage zu bringen.
• die Badezonen und die Schwimmbecken zu verunreinigen (z.B. Urinieren in Badewasser, Ausspülen von Bechern, Abwaschen von Beautymasken etc.).
• auf den Boden oder in das Badewasser zu spucken.
• die Becken – außer über die Treppen, Einstiegsleitern oder den Wellenauslaufbereich– zu betreten bzw. zu verlassen. Dies gilt aufgrund der Verletzungsgefahr besonders für das Betreten der Beckeneinfassungen und -abdeckungen.
• von den Beckenrändern zu springen oder andere Personen ins Wasser zu stoßen oder zu werfen.
• an den Einstiegsleitern oder anderen Haltestangen zu turnen.
• Rundfunk-, Fernsehgeräte, Musik- und Signalinstrumente sowie Ferngläser mitzubringen und diese zu benutzen.
• Werbematerial jeder Art zu verteilen; dies gilt ebenfalls für die Parkplätze
• die Mitnahme von Mobiltelefone und/oder Videoaufnahmegeräte in die Schwimmhalle und/oder in den textilfreien Bereich ist untersagt
• jegliche Form von Bild- und Videoaufnahmegeräten sind untersagt.
• eine Verunreinigung des Wassers herbeizuführen
• die Schwimmhalle mit Straßenkleidung zu betreten
• Nichtschwimmer müssen unter ständiger Beaufsichtigung sein und Schwimmflügel tragen
• das Springen mit Schwimmflügel und das Schwimmen im tiefen Becken ist nicht gestattet
• das Tragen von Schwimmflügeln/Schwimmhilfen bei Nichtschwimmern ist zu empfehlen
• Babys sollten Schwimmwindeln tragen
Speisen und Getränke aus den Restaurants dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Restaurantbereichen, auf den Terrassen, im Außenbereich oder an den Barbereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von eigenen Speisen ist nicht gestattet.


7. Haftung
Jeder Gast haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung des Badezentrums Gliesmarode verursacht hat.


Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten.


Dem Gast des Badezentrums wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit ins Bad zu nehmen. Von Seiten des Badezentrums Gliesmarode werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet das Badezentrum Gliesmarode nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei Beschädigung durch Dritte.


Fundsachen sind dem Badepersonal abzugeben.


8. Sonstiges
Das Personal des Badezentrums Gliesmarode übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus.


Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.


Das Personal ist berechtigt, Gäste welche die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen oder gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen, von der weiteren Nutzung auszuschließen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet bzw. eingefordert. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen macht sich der Gast des Hausfriedensbruches strafbar.


Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände und Betriebsanlage verschafft, absichtlich kein Entgelt entrichtet bzw. dies versucht oder kostenpflichtige Leistungen nutzt, wird unverzüglich des Bades verwiesen und muss mit einer Strafanzeige rechnen.


Beschwerden, Wünsche oder Anregungen nimmt jeder Mitarbeiter des Badezentrums Gliesmarode entgegen.


9. Inkrafttreten
Die Haus-und Badeordnung tritt ab dem 23.06.2016 in Kraft